1. Wie kann eine Garage bestellt werden?
Eine Garage kann folgend bestellt werden:
– per Telefon
– per E-Mail
– per Fax
– persönlich

Damit die Bestellung aufgenommen wird, sollten folgende Angaben gemacht werden: genaue Montageadresse, personenbezogene Daten, 2 Kontakttelefone angeben, die genaue Garagenabmessung angeben, den festgestellten Preises bestätigen (der angegebene Preis ist ein Bruttopreis für die Garage zusammen mit dem Transport und der Montage).

2. Wann bezahle ich für die Garage?
Die Bezahlung erfolgt nach der Garagenmontage – im Bar. Falls die Garage untypisch ist, ist eine Anzahlung in Höhe von 30-50% erforderlich. Bedingungen werden bei der Bestellung festgestellt.
Es gibt auch die Zahlungsmöglichkeit per Banküberweisung nach einer vorherigen Übersendung der erforderlichen Dokumentation an das Büro.

3. Wie sollte der Boden für die Garage vorbereitet werden?

Der Kunde bereitet den Boden selbst.

Der Boden sollte gehärtet und nivelliert werden. Es wird die Ausführung eines Estrichs auf der gesamten Fläche mit einer Abmessung um ca. 20 cm größer als die Garage selbst, empfohlen. Die Fläche kann auch aus Pflastersteinen, Fliesen ausgelegt werden. Mindestens sind 4 Bürgersteigplatten, an den Ecken der Garage nivelliert, erforderlich.

4. Wird für die Garage eine Garantie erteilt?
Die Garantie für die Garage ist eine Mehrwertsteuerrechnung oder eine Zahlungsbestätigung, aber nur für die Stahlkonstruktion und mit einer Dauer von 12 Monaten.

5. Wie viele Tage beträgt die Wartezeit?
Die Wartezeit beträgt nur 3-10 Arbeitstage.

6. Benachrichtigen Sie über das Montagedatum?
Jeder Kunde wird über das Montagedatum per Telefon, ein paar Tage vor der Ankunft informiert, gleichzeitig werden die Abmessungen der Garage, Zahlungskonditionen und andere, definitive Feststellungen bestätigt.

7. Umfasst der Preis die Verankerung der Garage?

Die Verankerung ist nicht in dem Garagenpreis inbegriffen, dies ist eine Pflicht des Kunden.

8. Woraus besteht die Garagenkonstruktion?
Unsere Garagen stellen wir aus kaltgebogenen Winkeleisen, kaltgebogenen U-Stücken, mit Untergrundlack lackiert oder verzinkt her.
Im Angebot gibt es auch Garagen aus Vollprofil.

9. Kann die Garage demontiert werden?
Eine solche Garage kann demontiert werden, da diese mit selbstbohrenden Schrauben verschraubt wird und das Blech wird an die Konstruktion mithilfe von Aliminium-Stahlnieten befestigt.

10. Aus welchem Blech wurde die Garage hergestellt?
Die Garage wurde aus erstklassigem Blech, mit einem verstärkten Profil auf der gesamten Garage hergestellt
– Acryltrapezblech (der Kunde wählt die Farbe)
– aus verzinktem Trapezblech T7 an den Seiten und T 14 auf dem Dach.

11. Wird während der Montage Strom benötigt?
Die Monteure verfügen über einen Stromerzeuger, es ist nicht erforderlich Strom zur Verfügung zu stellen.

12. Gibt es die Möglichkeit einer Ratenzahlung?
Ja, wir erteilen eine Ratenzahlung durch Vermittlung einer Bank. Alle Formalitäten werden per Telefon, ein paar Tage vor der geplanten Montage erledigt.

13. Wird eine Genehmigung für das Aufstellen der Garage benötigt?

Bezüglich einer Genehmigung für das Aufstellen einer Garage sollten Informationen beim Gemeindeamt oder im Magistrat, für den Wohnort des Kunden zuständig, eingeholt werden. Es gibt jedoch eine Bestimmung im Gesetz BAURECHT (Art. 29, Abschnitt 4, Pkt. 2), die besagt, dass der Bau folgender Objekte keine Baugenehmigung erfordert:
„freistehende Erdgeschosswirtschaftsgebäude, darunter Garagen, Gartenhäuser und Verandas als auch Orangerien (Wintergärten) mit einer Fläche von bis zu 35 m2, wobei die gesamte Anzahl dieser Objekte auf dem Grundstück keine zwei Stück für jede 500 m2 des Grundstückes übersteigen kann“.
Nach der Auslegung der vorstehenden Vorschrift kann festgestellt werden, dass auf jedem Grundstück mit einer Fläche von 500 m2, ohne eine Baugenehmigung ein Wirtschaftsobjekt aufgestellt werden darf (z.B. Blechgarage) mit einer Fläche von bis zu 35 m2. Die Aufstellung eines solchen Objekts bedarf jedoch einer Meldung im Amt und eventuell des Ausfüllens eines entsprechenden Formulars.
Denken wir jedoch daran, eine Befreiung von einer solchen Baugenehmigung für die Stahlkonstruktion einzuholen.

14. Stellen Sie Mehrwertsteuerrechnungen aus?
Ja, wir stellen Mehrwertsteuerrechnungen für die Stahlkonstruktion aus.

15. Hält die Garage eine Schneelast aus?
Ja, es wird jedoch empfohlen bei intensiveren Schneefällen oder der Ansammlung einer großen Schneemenge, das Dach vom Schnee zu befreien.