Garantiebedingungen / Pflichten des Käufers 

I. Verankerung der Stahlkonstruktion (Garage)

  1. Die Verankerung der Stahlkonstruktion ist nicht Bestandteil des Montage-Services und liegt in der Verantwortung des Käufers. Um die Konstruktion korrekt am Untergrund zu verankern, muss unbedingt die folgende Anleitung beachtet werden. 
  2. Der Untergrund, auf dem die Stahlkonstruktion platziert wird, muss vorbereitet werden. 
  3. Der Untergrund muss eben und nivelliert sein. Der Untergrund sollte vorzugsweise aus 4–6 Gehwegplatten bestehen, die in den Ecken verlegt und nivelliert werden. 
  4. Nach der Montage muss die Stahlkonstruktion unverzüglich verankert werden. 
  5. Wenn die Stahlkonstruktion auf Erde platziert wird, muss sie mit Ankern von entsprechender Länge, die dem Erdtyp entsprechen, verankert werden. Bei Unsicherheiten sollte ein Fachmann konsultiert werden. 
  6. Bei fester oder steiniger Erde sollte der Anker mindestens 300 mm lang sein; bei weniger fester Erde mindestens 600 mm und bei sandiger Erde mindestens 1000 mm. 
  7. Der Garagenrahmen wird nicht verankert. 
  8. Die Anzahl der verwendeten Anker hängt von den Abmessungen der Stahlkonstruktion ab. Zuerst muss die Wand mit 2 Ankern verankert werden, die jeweils etwa 200 mm von den Wandecken entfernt sind. Der Abstand zwischen den Ankern sollte etwa 1500 mm betragen, und an jedem Punkt sollte ein Anker angebracht werden. 
  9. Verankerung im Boden: Der Anker wird eingeschlagen, bis seine Querschiene die Fläche des Wandwinkels berührt. Anschließend werden zwei Löcher mit einem Durchmesser von 5 mm durch die Querschiene und den Wandwinkel gebohrt. Die Löcher sollten auf beiden Seiten des in den Boden eingeschlagenen Ankers gebohrt werden. Die Querschiene des Ankers und der Wandwinkel werden mit einer M10-Schraube und -Mutter verbunden. Die Schraube sollte so lang sein, dass die Mutter vollständig eingeschraubt werden kann. 
  10. Die Stahlkonstruktion kann auf in die Erde eingegrabenen oder auf dem Boden verlegten Stützelementen (z. B. Betonsteine, Gehwegplatten) platziert werden. Für eine einzelne Stahlkonstruktion sollten mindestens 6 Stützelemente verwendet werden. Bei größeren Konstruktionen, die über die Größe einer Standard-PKW-Garage hinausgehen, sollte die Anzahl der Stützelemente erhöht werden. 
  11. Bei der Verankerung der Stahlkonstruktion auf in die Erde eingegrabenen oder auf dem Boden verlegten Stützelementen dürfen keine metallischen, einteiligen Spreizverbinder verwendet werden. Stattdessen sollten Bodenanker verwendet werden. 
  12. Bei der Verankerung auf Betonuntergrund (Fundamente, Platten) sollten metallische, segmentierte Spreizverbinder in den Größen 80 x 12 mm oder 100 x 12 mm verwendet werden. Spreizverbinder mit Spreizelementen aus Kunststoff dürfen nicht verwendet werden. 
  13. Der Betonuntergrund (Bodenplatte, Fundament, Platte) sollte mindestens 150 mm dick sein. Der Betonuntergrund oder das Fundament sollte mindestens 150 mm dick und mindestens 100 mm breit sein. Der Betonuntergrund oder das Fundament sollten um etwa 200 mm größer sein als die Dimensionen der Stahlkonstruktion. Die Anzahl der Verbindungsstücke sollte gemäß Punkt 6 angepasst werden. 
  14. Die Befestigung erfolgt durch Bohren eines Lochs mit einem Durchmesser von 12 mm durch den Wandwinkel. Das Bohren in Metall sollte idealerweise mit einem kleineren Bohrer beginnen und dann mit einem größeren Bohrer vergrößert werden. Anschließend wird mit einem Schlagbohrer und einem Bohrer für Beton mit einem Durchmesser von 12 mm durch das Loch im Wandwinkel ein Loch im Betonuntergrund gebohrt, das der Länge des verwendeten Spreizverbinders entspricht. 
  15. Der Spreizverbinder wird in das Loch eingesetzt und die Schraube wird bis zum Anschlag angezogen. 
  16. Nach der Verankerung der Stahlkonstruktion muss der Eingangsschwellerriegel betoniert werden. Ein Fahrzeug, das über eine nicht betonierte Schwelle fährt, kann diese beschädigen oder verbiegen. 
  17. Die auf Erde oder auf Stützelementen platzierte Stahlkonstruktion sollte durch Ausheben einer Rinne entlang und direkt unter der Schwelle mit einer Tiefe von ca. 20 cm und einer Breite von ca. 40 cm geschützt werden, die dann mit Beton ausgegossen werden sollte, um eine stabile Basis zu schaffen. Bei einer auf einer Betonbodenplatte platzierten Stahlkonstruktion sollte eine ähnliche Methode angewendet werden, wobei die Rinne eine Tiefe von etwa 10 cm haben sollte. 

II. Allgemeine Informationen 

  1. Elemente der Stahlkonstruktion, die mit Grundierungslack geschützt sind, müssen mit Decklack gestrichen werden.
  2. Die Elemente der Stahlkonstruktion bestehen aus verzinkten Profilen, die vom Käufer selbst mit Decklack gestrichen werden müssen, insbesondere an Schweiß- und Schraubstellen. Das Streichen schützt diese Teile vor Korrosion.
  3. Die Scharniere müssen gestrichen und mindestens einmal vierteljährlich mit Maschinenfett geschmiert werden.
  4. Zur regelmäßigen Reinigung der Stahlkonstruktion sollte warmes Wasser mit einer kleinen Menge mildem Reinigungsmittel verwendet werden. Angehaftete Verschmutzungen sollten in warmem Wasser mit Reinigungsmittel eingeweicht und dann vorsichtig mit einem Baumwoll- oder Zellstofftuch abgewischt werden. Es sollten keine Scheuermittel, abrasiven Reinigungsmittel, Scheuertücher oder Lösungsmittel (z. B. Aceton, Nitro) verwendet werden, da dies die Oberfläche der Garage beschädigen kann.
  5. Im Winter sollte überschüssiger Schnee vom Dach entfernt werden. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass das verwendete Werkzeug aus einem material besteht, das die Dachoberfläche nicht beschädigt.
  6. Beim Entfernen von Schnee vom Dach sind Arbeitsmethoden, Ausrüstung und Werkzeuge zu verwenden, die Unfälle verhindern, sowie Sicherheitsvorschriften für Arbeiten in der Höhe einzuhalten.
  7. Bei Produkten aus Acrylblech ist der Käufer verpflichtet, die Schutzfolie unverzüglich selbst zu entfernen.

III. GarantiebedingungenGarantiebedingungen

  1. Der Hersteller gewährt eine Garantie von einem Jahr auf die Stahlkonstruktion. Die Garantie deckt die Stahlkonstruktion ab. 
  2. Mechanische Schäden (Dellen, Kratzer usw.) sind von der Garantie ausgeschlossen. Nicht durch die Garantie abgedeckt sind zudem die Tätigkeiten, die der Käufer selbst durchführen muss, einschließlich der Verankerung, dem Schutz der Schwelle und dem Streichen der Konstruktion. 
  3. Garantieforderungen werden nach Einsendung von Fotos mit einer genauen Beschreibung der Mängel sowie einer Kopie des Kaufbelegs an die E-Mail-Adresse geprüft. 
  4. Im Rahmen der Garantie hat der Käufer Anspruch auf Reparatur der mangelhaften Stahlkonstruktion, auf Austausch bei nicht behebbaren Mängeln oder auf eine Preisreduzierung entsprechend der Minderung des Nutzwerts der Stahlkonstruktion. 
  5. Die Garantie umfasst die kostenlose Behebung von Mängeln der Stahlkonstruktion, die die Funktionalität des Produkts gemäß der Bedienungsanleitung beeinträchtigen. 
  6. Der Lieferant behält sich das Recht vor, die reklamierten Mängel zu begutachten, um deren Berechtigung zu prüfen. Der Käufer ist verpflichtet, zu einem vereinbarten Zeitpunkt und für eine festgelegte Dauer Zugang zur reklamierten Stahlkonstruktion zu gewähren, um Begutachtungen, Gutachten und Mängelbeseitigung durchzuführen. 
  7. Bei Produkten aus Acrylblech ist der Käufer verpflichtet, die Art der Mängelbeseitigung selbst zu bestimmen. 
  8. Der Verkäufer verpflichtet sich, die berechtigte Reklamation der Stahlkonstruktion innerhalb von 21 Arbeitstagen nach Anerkennung der Reklamation zu beheben. Sollte eine Reparatur Teile erfordern, die vom Hersteller beschafft werden müssen, verlängert sich die Frist zur Behebung der Reklamation auf bis zu 30 Tage.